Allgemeine Geschäftbedingungen
Tanzstunden, Workshops sowie Bewegungs- und Tanztherapie von Livia Kern
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen Livia Kern und sämtlichen Kund:innen (Abonnent:innen von Einzelstunden, Quartals- oder Semesterkursen, Seminar- und Workshop Teilnehmer:innen sowie Personen die Einzeltherapien wahrnehmen etc., hier nachfolgend «die Kund:innen» genannt).
Livia Kern kann die AGB jederzeit ändern oder ergänzen. Die neueste Fassung wird jeweils im Internet unter www.liviakern.ch publiziert.
Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser AGB bleiben alle anderen Bestimmungen bzw. der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Klausel gelten die gesetzlichen Regelungen bzw. das von den Vertragsparteien übereinstimmend Gewollte.weder bei Diebstahl, Sachschäden noch bei Unfällen während Tanzkursen, Workshops, Seminaren oder Tanztherapien.
2. Vertragsabschluss, Dauer, Kündigung
Verträge zwischen Livia Kern und den Kund:innen können schriftlich, per E-Mail, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
Mit der Anmeldung für Quartals- oder Semesterkurse wird immer ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail, jeweils auf Ende eines Quartals resp. Semesters zu erfolgen. Das Nichtbezahlen einer Rechnung gilt nicht als Kündigung des Vertrages.
Gebühren für Abonnemente sind vor Kursantritt zu bezahlen. Der Vertragsabschluss gilt nur zwischen jeweiligen Kund:innen und Livia Kern. Anmeldungen für Kurse und Abonnemente sind folglich persönlich und nicht auf andere Kund:innen übertragbar
3. Ausfall von Lektionen in Tanzabonnements
Von Kund:innen aus Krankheit oder anderen Gründen nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und es besteht hierfür auch kein Anspruch auf Rückerstattung. Besteht eine Krankheit oder die Folgen eines Unfalls über eine längere Dauer kann ein Antrag auf Rückerstattung auf ein Anteil der Kurskosten gemacht werden.
Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses aus anderen Gründen durch Kund:innen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Kurskosten. Allenfalls noch nicht bezahlte Kurskosten bleiben weiterhin geschuldet.
Können Kurse aus anderen Gründen (höhere Gewalt, objektive Unmöglichkeit, Verhinderung seitens Livia Kern, etc.) nicht zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt werden, so sind die Kurse zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Kurskosten besteht nicht. Allenfalls noch nicht bezahlte Kurskosten bleiben weiterhin geschuldet.
4. Bezahlung und Stornierungsregelung von Workshops
Die Bezahlung erfolgt im Voraus, spätestens zu Beginn des Workshops. Für Workshops gelten die folgenden Stornierungsregelungen:
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Bis 22 Kalendertage vor Kursbeginn: CHF 30 Bearbeitungsgebühr
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Von 21 bis 15 Kalendertagen vor Kursbeginn: 30 % der Kursgebühr
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Von 14 bis 8 Kalendertagen vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
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Ab sieben Kalendertagen vor Kursbeginn: Die Kursgebühren werden nicht erlassen oder erstattet.
5. Ferien / Ferientag
Während der Schulferien und an Feiertagen finden keine regulären Tanzkurse statt. Bei den Preisen der Abonnemente sind allfällige Ferien und Feiertage bereits berücksichtigt.
6. Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, gesundheitliche Probleme und jede Art körperlicher oder geistiger Einschränkungen vor Vertragsabschluss bekannt zu geben.
Die Versicherung ist Sache der Kund:innen. Livia Kern haftet weder bei Diebstahl, Sachschäden noch bei Unfällen während Tanzkursen, Workshops, Seminaren oder Tanztherapien.
7. Ausschluss von Kund:innen
Livia Kern ist berechtigt, Kund:innen, welche sich unangemessen verhalten per sofort aus dem laufenden Kurs auszuschliessen. Es ist keine Rückerstattung bereits bezahlter Kosten geschuldet, allenfalls noch nicht bezahlte Kurskosten bleiben weiterhin geschuldet.
8. Datenschutz
Kund:innendaten werden nur mit dem Einverständnis der Kund:innen weitergegeben.
Das Fotografieren und Filmen durch Kund:innen oder Besucher:innen während des Tanzunterrichts ist nur bei vorhergehender Absprache gestattet und kann durch Livia Kern auch abgelehnt werden. Livia Kern ist berechtigt, in ausgewählten Fällen Foto- und/oder Videoaufnahmen für Marketingzwecke anzufertigen. Jede derartige Aufnahme muss dem Kund:innen vorab bekanntgegeben werden. Der Kunde hat Livia Kern eine Mitteilung zu machen, falls er keine Aufnahmen wünscht.
9. Schweigepflicht
Als Tanz- und Bewegungstherapeutin hält sich Livia Kern an die Schweigepflicht. Für Rücksprachen mit anderem Therapeut:innen und mit dem Einverständnis der Kund:innen kann diese punktuell aufgehoben werden.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zu Anwendung. Im Falle von Streitigkeiten besteht ein ausschliesslicher Gerichtsstand am Sitz von Livia Kern.